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Teilnahmebedingungen Initiative "Schule der Zukunft"

  • Die Gesamtkonferenz hat dem Vorhaben zugestimmt.
  • Das Vorhaben erfüllt die Kriterien.
  • Wenn sich das Entwicklungsvorhaben der Schule im bestehenden, voll ausschöpfbaren Rechtsrahmen bewegt, sind die im Schulgesetz vorgesehenen Beteiligungsverfahren zu beachten.
  • Innovative Vorhaben, die den geltenden Rechtsrahmen überschreiten, sind nach Prüfung* durch das Ministerium für Bildung im Rahmen eines Schulversuchs grundsätzlich möglich. Hierzu bedarf es des Benehmens des Schulausschusses, des Schulelternbeirats und der Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher.
  • Die Schule benennt eine feste Ansprechperson für die Initiative „Schule der Zukunft“.
  • Es besteht die Bereitschaft, regelmäßig an Programmveranstaltungen teilzunehmen und schulische Entwicklungsprozesse aktiv zu gestalten.
  • Es besteht die Bereitschaft, innovative Formate zu entwickeln und zu erproben. Die Erfahrungen und Ergebnisse werden ausgetauscht und öffentlich zugänglich gemacht.
  • Die Schule wirkt bei der Evaluation mit.
  • Zitate, Fotos, sonstiges Ton- oder Filmmaterial etc. dürfen für die Öffentlichkeitsarbeit der Initiative "Schule der Zukunft" verwendet werden.
  • Digitale Beiträge, die eine Größe von 3 MB überschreiten, sind auf einer geeigneten Plattform (z. B. youtube, vimeo) einzustellen und der Beitrag als Link dorthin einzureichen.
  • Bei analogen Beiträgen ist auf sorgfältige Verpackung zu achten, damit beim Transport nichts beschädigt wird.
  • Analog eingesendete Bewerbungsprodukte können nicht zurückgesendet werden.

* Dabei sind insbesondere die bundesweite Anerkennung und Vergleichbarkeit von Abschlüssen, Berechtigungen und Übergängen zu beachten.

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