Häufig gestellte Fragen zur Initiative "Schule der Zukunft"
Die Initiative "Schule der Zukunft" kann mit bis zu 100 Schulen in einer ersten Runde starten. Sollten sich mehr Schulen mit Vorhaben bewerben, die den Teilnahmekriterien der Initiative entsprechen, entscheidet das Los. Die teilnehmenden Schulen werden am 24. Juni 2022 bekannt gegeben. Wer im ersten Jahr nicht zum Zuge kommt, soll in den Folgejahren Eingang in die Initiative finden können.
Ja. Wenn Sie 2022 noch keine Bewerbung eingereicht haben, können Sie dies 2023 in einer erneuten Bewerbungsrunde tun. Die Initiative "Schule der Zukunft" kann im ersten Durchgang 2022 mit bis zu 100 Schulen starten. Sollten sich mehr Schulen mit Vorhaben bewerben, die den Teilnahmekriterien der Initiative entsprechen, entscheidet das Los. Wer im ersten Jahr nicht zum Zuge kommt, soll in den Folgejahren Eingang in die Initiative finden können.
Sollten sich mehr als 100 Schulen mit Vorhaben bewerben, die den Teilnahmekriterien der Initiative entsprechen, entscheidet das Los. Die teilnehmenden Schulen werden am 24. Juni 2022 bekanntgegeben. Wer im ersten Jahr nicht zum Zuge kommt, soll in den Folgejahren Eingang in die Initiative finden können.
Ja. Schulen, deren Vorhaben den Teilnahmekriterien der Initiative entsprechen, aber zunächst nicht zum Zuge kommen, haben dennoch die Möglichkeit, an ausgewählten Veranstaltungen teilzunehmen. Im Folgejahr sollen sie dann in vollem Umfang in die Initiative einsteigen können.
Die Initiative "Schule der Zukunft" möchte den Blick weiten und eine Kultur der Ermöglichung etablieren. Schulen sollen dazu angeregt werden, über das Gewohnte hinauszuschauen, zu denken und zu planen. Ziel ist es, den geltenden Rechtsrahmen voll auszuschöpfen oder in Einzelfällen nach fachlicher und juristischer Prüfung im Rahmen eines Schulversuches über diesen hinauszugehen. Dabei sind insbesondere die bundesweite Anerkennung und Vergleichbarkeit von Abschlüssen, Berechtigungen und Übergängen zu beachten. Vorhaben, die diesbezüglich über die Regelungen der KMK hinausgehen, können nicht Teil der Initiative sein.
siehe auch Teilnahmebedingungen
Der Bewerbungsprozess ist bewusst schlank gehalten. Keine Schule soll sich mit umfangreichen Formularen befassen müssen. Alle Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie HIER.
Ja. Die Initiative "Schule der Zukunft" setzt auf Entwicklungsvorhaben, die den Blick auf wichtige Zukunftskompetenzen richten, nachhaltig wirken und von denen perspektivisch die gesamte Schulgemeinschaft profitieren kann. Die teilnehmenden Schulen sollen darüber hinaus ihre Erfahrungen teilen und neue Formate anderen zur Verfügung stellen. Hinweise dazu finden Sie auch unter Kriterien und Teilnahmebedingungen.
Ja. Auf dem Teilnahmeformular bestätigen Sie, dass die Gesamtkonferenz dem Vorhaben zugestimmt hat, da der Entwicklungsprozess an Ihrer Schule perspektivisch die gesamte Schulgemeinschaft betrifft. Bitte beachten Sie darüber hinaus die Mitbestimmungsrechte aller im Schulgesetz festgelegten Gremien.
Ja. Das Bildungsministerium prüft in diesem Fall fachlich und juristisch, ob die Möglichkeit zu einem Schulversuch besteht, sofern das Vorhaben alle sonstigen Teilnahmebedingungen und Kriterien erfüllt. Hier sind als Ausnahme insbesondere die bundesweite Anerkennung und Vergleichbarkeit von Abschlüssen, Berechtigungen und Übergängen zu beachten. Vorhaben, die diesbezüglich über die Regelungen der KMK hinausgehen, können nicht Teil der Initiative sein.
Neben inspirierenden Impulsgebern, Speakern und Fortbildern, die unmittelbar mit den Schulen arbeiten, ist die Initiative "Schule der Zukunft" offen für strategische Partner wie zum Beispiel Stiftungen oder wissenschaftliche Einrichtungen. Darüber hinaus ist ein sogenanntes Zukunftsboard geplant, ein Diskussionsraum, in dem Expertinnen und Experten unterschiedlicher Professionen die großen, übergreifenden Gesellschaftsthemen wie z. B. Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel oder Nachhaltigkeit von unterschiedlichen Seiten beleuchten.
Nein. Eine unmittelbare finanzielle Unterstützung ist nicht geplant. Ebenso führt eine Teilnahme nicht zu mehr Personal an einer Schule. Die Initiative ist kein Instrument zum Abfedern von strukturellen Spitzenbelastungen. Diese stehen im Mittelpunkt anderer Maßnahmen und Vorhaben des Bildungsministeriums. Teilnehmende Schulen profitieren von Kooperationen, inspirierendem Input in landesweiten Netzwerken, gezielten Fortbildungen und dem Schaffen von Freiräumen wie auch von der Übernahme organisatorischer Aufgaben durch das Ministerium sowie externe Partner:innen. Sie sind Teil einer agilen Gemeinschaft auf dem Weg in einen länger angelegten Schulentwicklungsprozess.
Ja. Privatschulen können sich genauso bewerben wie Schulen in öffentlicher Trägerschaft und unterliegen den gleichen Teilnahmebedingungen.
Ja, sofern es sich nicht um ein bereits bestehendes Projekt handelt, das vom Bildungsministerium in einem anderen Programm gefördert wird. Wenn jedoch aus einem bereits geförderten Projekt ein neues Vorhaben entsteht, das den Teilnahmekriterien der Initiative "Schule der Zukunft" entspricht, steht einer Bewerbung nichts im Weg.