Illustration "Zukunft - Bitte kommen!" mit Aufruf zum Mitmachen

Teilnahmebedingungen

Projekt

Das Projekt “Zukunft – Bitte kommen” ist eine Beteiligungsaktion des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz im Rahmen der Initiative “Schule der Zukunft”, gemeinsam mit der Zukunftsforscherin Dr. Florence Gaub. Die Aktion möchte Schülerinnen und Schülern des Landes Rheinland-Pfalz eine Stimme geben, ihre Ideen und Fragen sichtbar zu machen und sie motivieren, die Zukunft als offenen Raum voller Möglichkeiten zu begreifen.  

Thema

Das Projekt ermöglicht Kindern und Jugendlichen, ihre Vision von Zukunft auszudrücken. Inhaltlich ist der Raum eröffnet, der mit der Zukunft beginnt. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt. Die eingereichten Beiträge sollen die eigene Vorstellung in kreativen, vielfältigen Möglichkeiten der Darstellung ausdrücken. 

Teilnehmende

Die Beteiligungsaktion richtet sich an Schülerinnen und Schüler des Landes Rheinland-Pfalz, die eine Grundschule, Realschule plus, Gymnasium, Integrierte Gesamtschule, Förderschule, Berufsbildende Schule oder Realschule in öffentlicher oder privater Trägerschaft besuchen. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler im Klassenverband, in Gruppen oder einzeln. 

Projektorganisation

Die Projektorganisation liegt beim Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz. Dieses nimmt die Beiträge an und erstellt in Zusammenarbeit mit der Kooperationspartnerin Dr. Florence Gaub ein Produkt, in dem die unterschiedlichen Beiträge in kreativer Weise zusammengefasst werden. Für die Bearbeitung des Themas Zukunft ist auch eine Nutzung von KI beabsichtigt, die das Thema erlebbar gestaltet. Ebenso soll die Veröffentlichung einzelner, geeigneter Beiträge zum Zwecke der Berichterstattung über die Aktion sowie zur Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Bildung auf Social-Media Kanälen und Printprodukten erfolgen.

Anmeldung und Einreichung der Beiträge

Die Anmeldung der Beiträge ist ausschließlich durch die Schule bzw. die betreuende Lehrkraft digital möglich. Alle Beiträge müssen im Anmeldeprozess hochgeladen werden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten per E-Mail eine Bestätigung der Online-Anmeldung nach dem Upload-Prozess, bei der gleichzeitig die Beiträge in digitalisierter Form eingereicht werden. Mit der Einreichung eines Beitrages erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Bei der Anmeldung von Klassen- oder Gruppenbeiträgen muss die schriftliche Einverständniserklärung für jedes Gruppenmitglied vorliegen.

Beiträge, die bereits bei einem anderen Wettbewerb eingereicht oder prämiert wurden, können nicht berücksichtigt werden.

Datenschutz

Die erfolgreiche Anmeldung der Beiträge setzt voraus, dass zusätzlich zu der Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen auch eine Einwilligung in die Verarbeitung von Fotos und Filmaufnahmen erteilt wird.
Minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen bei der Beitragsanmeldung, bei der Abgabe der Einverständniserklärung zu diesen Teilnahmebedingungen und bei der Erklärung der notwendigen Einwilligung im Hinblick auf die Verarbeitung von Fotos und Filmaufnahmen wirksam von einer gesetzlichen Vertreterin oder einem gesetzlichen Vertreter vertreten werden.
Eine Einwilligung in die Verarbeitung von Fotos und Filmaufnahmen ist erforderlich, weil die Beteiligungsaktion einen öffentlichen Charakter besitzt und zumindest teilweise öffentlich durchgeführt wird. Dazu zählt, dass Beiträge auch mit Nennung des Namens öffentlich präsentiert werden und dass die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bereits mit Beginn des Aktionszeitraums stattfindet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz und dessen Kooperationspartnern ist in der “Erklärung über die Nutzungsrechte sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten” detailliert beschrieben. Die in dieser Erklärung beschriebene Datenverarbeitung ist Teil dieser Teilnahmebedingungen.

Beiträge

Formale Vorgaben

Bei der Form der Darstellung haben alle Teilnehmenden die Wahl zwischen einer Textarbeit, einer bildnerischen oder medialen Bearbeitung oder eine Kombination. Bild, Wort oder Ton - der darstellerischen Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. 

Inhaltliche Vorgaben

Der Inhalt der Arbeit darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen. 

Nutzungsrechte

Alle eingereichten Materialien (Bild, Musik und Text u. a.) müssen frei von Rechten Dritter sein. Sofern auf eingereichten Materialen andere urheberrechtlich geschützte Werke, sonstige schutzfähige Kennzeichen (z. B. nach dem Markenrecht oder sonstigen Gegenständen oder Personen) abgebildet sind, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer alle erforderlichen Rechte zur Nutzung der Werke im Rahmen des Wettbewerbs einholen. Dies umfasst auch, dass entsprechende Nutzungsrechte an den Veranstalter des Beteiligungsprojektes eingeräumt werden. Mit dem Hochladen des Projekts versichern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass sie über die Nutzungsrechte der im Projekt enthaltenen Medien verfügen. 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer räumen den Veranstalter des Beteiligungsprojektes mit der Teilnahme am Projekt unentgeltlich die zeitlich uneingeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an dem eingesandten Werk zum Zwecke der Nutzung im Rahmen des Partizipationsprojektes und der Berichterstattung und Präsentation über die Beteiligungsaktion ein. Die umfasst insbesondere aber nicht abschließend das Recht, das Werk zu vervielfältigen und in den Print- und Onlinemedien zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sichern zu, dass das eingereichte Werk und die Nutzung des Werkes im Rahmen des Partizipationsprojektes nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Dies gilt insbesondere für Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz, Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild, Rechte nach dem Datenschutzgesetz oder Rechte aus sonstigem geistigen Eigentum wie z. B. dem Markengesetz oder Designrecht. Sämtliche Quellen- und Literaturangaben (mit Bezug auf Text, Bild, Ton und Film) sind im Projekt kenntlich zu machen.