Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ja. Im Sommer 2023 startet die zweite Bewerbungsrunde der Initiative "Schule der Zukunft". Alle Informationen zur Bewerbung finden Sie zum Bewerbungsstart hier auf der Homepage unter "Die Initiative".

Die Initiative "Schule der Zukunft" möchte den Blick weiten und eine Kultur der Ermöglichung etablieren. Schulen sollen dazu angeregt werden, über das Gewohnte hinauszuschauen, zu denken und zu planen. Ziel ist es, den geltenden Rechtsrahmen voll auszuschöpfen oder in Einzelfällen nach fachlicher und juristischer Prüfung über diesen hinauszugehen. Dabei sind insbesondere die bundesweite Anerkennung und Vergleichbarkeit von Abschlüssen, Berechtigungen und Übergängen zu beachten. Vorhaben, die diesbezüglich über die Regelungen der KMK hinausgehen, können nicht Teil der Initiative sein.
Die Schwerpunkte der eingereichten Entwicklungsvorhaben lagen im ersten Durchgang unter anderem in den Bereichen selbstgesteuertes, individualisiertes Lernen; fach- und jahrgangsübergreifendes Lernen; Partizipation und Demokratiefähigkeit; digitale Bildung und digitale Schule; neue Leistungskultur; Nachhaltigkeitsbildung und nachhaltige Schule; Öffnung der Schule nach innen und außen; Berufsorientierung. Die Initiative bleibt offen für weitere Themen und Transformationsprozesse und freut sich auf die Bewerbung Ihrer Schulgemeinschaft.

Ja. Auf dem Teilnahmeformular bestätigen Sie, dass die Gesamtkonferenz dem Vorhaben zugestimmt hat, da der Entwicklungsprozess an Ihrer Schule perspektivisch die gesamte Schulgemeinschaft betrifft. Bitte beachten Sie darüber hinaus die Mitbestimmungsrechte aller im Schulgesetz festgelegten Gremien.

Mit der Teilnahme an der Initiative "Schule der Zukunft" wird sich die Personalsituation an Ihrer Schule nicht ändern. Schulbudgets sind nicht vorgesehen. Die Initiative ist kein Instrument zum Abfedern von strukturellen Spitzenbelastungen. Diese stehen im Mittelpunkt anderer Maßnahmen und Vorhaben des Bildungsministeriums. Teilnehmende Schulen profitieren von Kooperationen, inspirierendem Input in Netzwerken, gezielten Fortbildungen und dem Schaffen von Freiräumen wie auch von der Übernahme organisatorischer Aufgaben durch das Ministerium sowie externe Partner:innen. Sie sind Teil einer agilen Gemeinschaft auf dem Weg in einen länger angelegten Schulentwicklungsprozess.

Ja. Privatschulen können sich genauso bewerben wie Schulen in öffentlicher Trägerschaft und unterliegen den gleichen Teilnahmebedingungen.

Ja, sofern es sich nicht um ein bereits bestehendes Projekt handelt, das vom Bildungsministerium in einem anderen Programm gefördert wird. Wenn jedoch aus einem bereits geförderten Projekt ein neues Vorhaben entsteht, das den Teilnahmekriterien der Initiative "Schule der Zukunft" entspricht, steht einer Bewerbung nichts im Weg.

Alle Grundschulen, Realschulen plus, Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, Berufsbildenden Schulen und Förderschulen in Rheinland-Pfalz können sich für eine Teilnahme bewerben, sofern sie ein Entwicklungsvorhaben umsetzen möchten, bei dem die gesamte Schulgemeinschaft zugestimmt hat.

Es sollte sich um ein großes Entwicklungsvorhaben handeln abseits dessen, was man im Kleinen schon umgesetzt hat und das die 4 Kriterien sowie die Teilnahmebedingungen erfüllt.
Mehr ist nicht vorgegeben.

In dieser Runde stehen die großen Entwicklungsvorhaben im Vordergrund. Dabei dürfen Schulen in ihren Vorhaben auch mal klein starten, sie sollen in ihren Zielen jedoch groß denken.

Es ist eine weitere Initiativrunde geplant.

Nein. Alle Grundschulen, Realschulen plus, Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, Berufsbildenden Schulen und Förderschulen in Rheinland-Pfalz können sich für eine Teilnahme bewerben.

Wenn mehrere Schularten mit mehreren Bewerbungen vertreten sind, wird ein Zahlen-Schlüssel zugrunde gelegt.

Nach dem Einsendeschluss sichtet ein Gremium die Bewerbungen und prüft anhand der Kriterien und der Teilnahmebedingungen auf Teilnahmeberechtigung. Sollten mehr Bewerbungen eingehen, erfolgt die Auswahl der Schulen in einem Fachgremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Bildungsministerium, Schulaufsicht, Pädagogischem Landesinstitut und Zukunftsboard. Die Schulen werden über den Ausgang ihrer Bewerbung benachrichtigt und zu Planungstischen eingeladen. Der Arbeitsstart der zweiten Runde erfolgt zum zweiten Schulhalbjahr mit einer Auftaktveranstaltung.

Der Arbeitsstart der zweiten Runde erfolgt zum zweiten Schulhalbjahr mit einer Auftaktveranstaltung.