Teilnahmebedingungen für die Initiative "Schule der Zukunft"

Damit eine Schule mit ihrem Entwicklungsvorhaben an der Initiative teilnehmen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

A) Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an der Initiative "Schule der Zukunft"

  • Die Gesamtkonferenz hat dem Vorhaben zugestimmt.
  • Das Vorhaben erfüllt die 4 Kriterien.
  • Die Schule benennt eine feste Ansprechperson für die Initiative „Schule der Zukunft“.
  • Es besteht die Bereitschaft, regelmäßig an Programmveranstaltungen teilzunehmen und schulische Entwicklungsprozesse aktiv zu gestalten.
  • Es besteht die Bereitschaft, innovative Formate zu entwickeln und zu erproben. Die Erfahrungen und Ergebnisse werden ausgetauscht und öffentlich zugänglich gemacht.
  • Die Schule wirkt bei der Evaluation mit.
  • Zitate, Fotos, sonstiges Ton- oder Filmmaterial etc., die im Rahmen der Initiative entstehen, dürfen für die Öffentlichkeitsarbeit der Initiative "Schule der Zukunft" verwendet werden.

B) Bedingungen zum Bewerbungsvorgang

  • Die Bewerbungsunterlagen werden an die Initiative "Schule der Zukunft" beim Ministerium für Bildung gesandt. Die Schulaufsicht ist dabei in Kenntnis zu setzen.
  • Das Bewerbungsformular muss vollständig ausgefüllt und bis zum 15.10.2023 unterschrieben eingereicht werden.
  • Als Anlage ist verbindlich eine aussagekräftige Darstellung des Entwicklungsvorhabens beizufügen, aus der hervorgeht, was das Vorhaben beinhaltet und wie die Kriterien erfüllt werden können.
  • Die Form der Darstellung des Entwicklungsvorhabens ist nicht vorgegeben, sofern diese aussagekräftig ist und den Inhalt des Vorhabens ausreichend transportiert.
  • Digitale Beiträge, die eine Größe von 3 MB überschreiten, sind auf einer geeigneten Plattform (z. B. youtube, vimeo) einzustellen und der Beitrag als Link dorthin auf dem Teilnahmeformular einzureichen.
  • Bei analogen Beiträgen ist auf sorgfältige Verpackung zu achten, damit beim Transport nichts beschädigt wird.
  • Analog eingesendete Bewerbungsprodukte können nicht zurückgesendet werden.
  • Alle Einsendungen werden nach dem 15.10. daraufhin überprüft, ob sie die die o.g. Kriterien erfüllen. 
  • Es ist vorgesehen, in diesem Durchgang bis zu 25 Schulen in die Initiative aufzunehmen. Sollten zum Ende der Bewerbungsfrist mehr qualifizierte Bewerbungen vorliegen als SdZ-Plätze zu vergeben sind, erfolgt eine Auswahl durch das Ministerium für Bildung nach Rücksprache mit der Schulaufsicht unter Berücksichtigung einer schulartspezifischen Quotierung.