Damit eine rheinland-pfälzische Schule mit ihrem Entwicklungsvorhaben am Transferprogramm der Initiative teilnehmen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Schule hat ein Entwicklungsvorhaben, das die Schulentwicklung an Ihrer Schule voranbringen soll
  • Die Gesamtkonferenz hat dem Vorhaben zugestimmt.
  • Das Vorhaben erfüllt die 4 Kriterien.
  • Das Vorhaben lässt sich (mindestens) einem der folgenden Transformationsbereiche zuordnen:
    • Unterrichtsentwicklung
    • Demokratiebildung und Partizipation
    • Professionalisierung des schulischen Personals
    • Schule im und als Sozialraum
    • Berufliche Orientierung
    • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Die Schule benennt eine feste Ansprechperson für die Initiative „Schule der Zukunft“.
  • Es besteht die Bereitschaft, regelmäßig an Programmveranstaltungen teilzunehmen und schulische Entwicklungsprozesse aktiv zu gestalten.
  • Es besteht die Bereitschaft, innovative Formate zu entwickeln und zu erproben. Die Erfahrungen und Ergebnisse werden ausgetauscht und öffentlich zugänglich gemacht.
  • Die Schule wirkt bei der Evaluation mit.
  • Zitate, Fotos, sonstiges Ton- oder Filmmaterial etc., die im Rahmen der Initiative entstehen, dürfen für die Öffentlichkeitsarbeit der Initiative "Schule der Zukunft" verwendet werden.

Eine Aufnahme in “Schule der Zukunft - Transfer” erfolgt künftig jeweils zu Beginn eines Schuljahres.

Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Antragsformular.