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Damit eine rheinland-pfälzische Schule mit ihrem Entwicklungsvorhaben am Transferprogramm der Initiative teilnehmen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Schule hat ein Entwicklungsvorhaben, das die Schulentwicklung an Ihrer Schule voranbringen soll
- Die Gesamtkonferenz hat dem Vorhaben zugestimmt.
- Das Vorhaben erfüllt die 4 Kriterien.
- Das Vorhaben lässt sich (mindestens) einem der folgenden Transformationsbereiche zuordnen:
- Unterrichtsentwicklung
- Demokratiebildung und Partizipation
- Professionalisierung des schulischen Personals
- Schule im und als Sozialraum
- Berufliche Orientierung
- Bildung für nachhaltige Entwicklung
- Die Schule benennt eine feste Ansprechperson für die Initiative „Schule der Zukunft“.
- Es besteht die Bereitschaft, regelmäßig an Programmveranstaltungen teilzunehmen und schulische Entwicklungsprozesse aktiv zu gestalten.
- Es besteht die Bereitschaft, innovative Formate zu entwickeln und zu erproben. Die Erfahrungen und Ergebnisse werden ausgetauscht und öffentlich zugänglich gemacht.
- Die Schule wirkt bei der Evaluation mit.
- Zitate, Fotos, sonstiges Ton- oder Filmmaterial etc., die im Rahmen der Initiative entstehen, dürfen für die Öffentlichkeitsarbeit der Initiative "Schule der Zukunft" verwendet werden.
Eine Aufnahme in “Schule der Zukunft - Transfer” erfolgt künftig jeweils zu Beginn eines Schuljahres.
Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Antragsformular.